Der Sankt Marxer Friedhof ist ein Friedhof im 3. Wiener Gemeindebezirk Landstraße, der 1874 geschlossen wurde und heute unter Denkmalschutz steht. Die wohl bekannteste Grabstätte auf diesem Friedhof ist jene des Komponisten Wolfgang Amadeus Mozart. Die Stadt Wien führt den Sankt Marxer Friedhof als öffentlich zugängliche Parkanlage.
Bereits seit dem 16. Jahrhundert hatte es in Wien Bestrebungen gegeben, die Friedhöfe aus dem Stadtinneren zu verbannen. Der Sankt Marxer Friedhof wurde außerhalb des Linienwalls nahe dem Linienamt St. Marxer Linie errichtet. Sankt Marx war ein Teil der Vorstadt Landstraße, der Name ist auf eine Kapelle des dort gelegenen Bürgerspitals zurückzuführen, die dem heiligen Markus (St. Marks) geweiht war.
Schadensbeschreibung
Die Grabsteine wurden zuerst mittels Heißdampfstrahlverfahren gereinigt, woraufhin das tatsächliche Ausmaß der Schäden ersichtlich wurde. Neben oberflächlichen Verschmutzungen ( Befall durch Moose, Flechten und Algen und z.T. starke, dunkel verfärbte Krustenbildung durch Gipsablagerung), wurden auch strukturelle Schäden sichtbar: Partiell witterungsbedingter Verlust der obersten Kornlagen, Ausbrüche und Fehlstellen an Ecken, Flächen und Kanten.
Bei Grabsteinen mit Kreuzaufsatz entstanden häufig Risse und Absprengungen im Kreuzsockel-Bereich aufgrund des Treibens von Metall. Die Kreuze wurden abgenommen, restauriert und nach der Fertigstellung der Steine wieder versetzt.
Durch aufsteigende Grundfeuchte kam es zum Teil zu Salzbelastung und in Folge zu Salzausblühungen und Schollenbildung an der Gesteinsoberfläche.Bei großflächigen Zementüberzügen führte die eingeschlossene Feuchtigkeit zu einer stark reduzierten Festigkeit des Steins (Ersticken).Weiters konnte festgestellt werden, dass einige Grabsteine sehr locker und ohne Fundament im Erdreich standen. Diese wurden sicherheitshalber herausgenommen. Nach der Restaurierung wurde ein Fundament gegossen worauf die betreffenden Grabsteine neu versetzt wurden.
Restauratorisches Konzept
In Zusammenarbeit mit dem BDA wurden die wesentlichen Richtlinien für die denkmalpflegerische und restauratorischen Zielstellungen erarbeitet.
Das grundlegende Ziel der Maßnahmen ist die Umsetzung konservatorisch notwendiger Schritte zur Sicherung des Bestandes und die gleichzeitige restauratorische Behandlung des Gesamterscheinungsbildes der Grabsteine. Die restauratorische Zielstellung entspricht generell einer Wiederherstellung der führenden Kompositionslinien der Architektur der Grabsteine.
Dies bedeutet in Bezug auf die Ergänzung bzw. Rekonstruktion ein differenziertes Vorgehen, das in Form von Einzelentscheidungen während der Ausführungen umgesetzt wurde. Auf eine vollständige Ergänzung der Fehlstellen wurde dabei weitgehend verzichtet, um z.B. großflächige Ergänzungen zu vermeiden. Auch sind viele Fehlstellen der Lesbarkeit der Formen nicht abträglich und konnten daher konservatorisch-museal geschlossen werden.